Pflichtteilsrechner Eltern Print
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Sie haben nur dann einen Pflichtteilsanspruch, falls die versorbene Person keine lebenden Abkömmlinge (Kinder, Enkel...) mehr hat !
Ehepartner/Lebenspartner
Falls die verstorbene Person zum Zeitpunkt ihres Todes verheiratet war/in einer eingetragenen Lebensparterschaft lebte:
Elternteile
 
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