Musterkläger für Erbschafsteuerklage von der Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg gesucht Print
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Wir bekannt, trat zum Jahreswechsel das neue Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetz in Kraft.

Die Bewertung der Immobilien wird einem neuen Bewertungsverfahren unterzogen. Dies führt in vielen Fällen zu höheren Wertansätzen und damit auch zu einer höheren Steuerbelastung.

Es wurden die Steuersätze verändert.

Geschwister, Nichten, Neffen, Tanten oder Onkel werden nun hinsichtlich der Erbschaft- oder Schenkungsteuer wie völlig fremde Personen behandelt. Der Eingangssteuersatz ist 30 %. Der grundgesätzliche Schutz der Familie wird somit nach Ansicht der Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg verletzt.

Wir erachten die Gesetzesvorlage in diesem Bereich für verfassungswidrig.

Für den Fall, dass bei Ihnen der Erb- oder Schenkungsfall nach dem 31.12.2008 eingetreten ist und Sie selbst Bruder, Schwester, Nichte, Neffe, Tante oder Onkel des Erblassers oder Schenkers sind und der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerbescheid nicht älter als 1 Monat ist bzw. bereits Einspruch eingelegt wurde, kontaktieren Sie uns bitte, und wir prüfen, ob Ihr Verfahren sich als Musterklage eignet.

 
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German Lawyers Eulberg & Ott-Eulberg
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